Stellen wir uns einmal vor, man hat vor eine Semmel zu erwerben und stellt, weil man es eilig hat, sein Auto nicht abgeschlossen vor die Tür der Bäckerei. Während man mit den Verkaufsverhandlungen begonnen hat, kommt draußen ein Innenminister vorbei. Von Natur aus stets am Rande des Blutrausches ist es das offene Fahrzeug, dass in ihm den letzten Schalter zum Amokläufer umlegt. Er springt hinein, schließt es kurz und braust damit ab zum nächsten Elektroladen. Mit wildem Drohgeheul rast er dort in die Glasfront, zerstört mehrere Regale und tötet einige Killerspieler.
Wir man, der Bäckerkunde, nun des Mordes angeklagt? Wohl kaum.
Aber:
http://www.taz.de/1/leben/musik/art ikel/1/macht-bushido-rentnermusik/
Unbescholtene Bürger müssen sich verantworten, wenn man ihren Internetanschluss genutzt hat um damit Scheißmusik zu klauen. Auch wenn sie beweisen können, dass sie es selbst nicht waren. Das Internet wird also einer gefährlichen Waffe gleichgestellt, für welche man verantwortlich ist.
Besonders seltsam mutet diese Entscheidung unter Berücksichtigung dieser Meldung an:
http://www.heise.de/newsticker/Fileshar ing-Nutzerin-zweifelt-Beweise-von-Abmahn kanzlei-an--/meldung/110826
Hier kam nämlich etwas sehr ähnliches vor, aber die Beschuldigte wehrt sich standhaft.
Wir man, der Bäckerkunde, nun des Mordes angeklagt? Wohl kaum.
Aber:
http://www.taz.de/1/leben/musik/art
Unbescholtene Bürger müssen sich verantworten, wenn man ihren Internetanschluss genutzt hat um damit Scheißmusik zu klauen. Auch wenn sie beweisen können, dass sie es selbst nicht waren. Das Internet wird also einer gefährlichen Waffe gleichgestellt, für welche man verantwortlich ist.
Besonders seltsam mutet diese Entscheidung unter Berücksichtigung dieser Meldung an:
http://www.heise.de/newsticker/Fileshar
Hier kam nämlich etwas sehr ähnliches vor, aber die Beschuldigte wehrt sich standhaft.
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